Übernahme der Kosten

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten der Lerntherapie über das zuständige Jugendamt erstattet werden. Das Lerninstitut-Eggelsmann ist Leistungsanbieter des Jugendamtes der Stadt Köln gem. § 77 SGB VIII über ambulante Eingliederungshilfe nach § 35 SGB VIII und kann darüber abrechnen. Bei der Lernförderung (Bildung und Teilhabe) durch die Stadt Köln entstehen den Eltern keinerlei Kosten, wir rechnen direkt mit der Stadt Köln ab.